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   LAG Köln, 25.02.2013 - 6 Ta 369/12   

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https://dejure.org/2013,8104
LAG Köln, 25.02.2013 - 6 Ta 369/12 (https://dejure.org/2013,8104)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.02.2013 - 6 Ta 369/12 (https://dejure.org/2013,8104)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 6 Ta 369/12 (https://dejure.org/2013,8104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Nachholung der vollständigen Erklärung nach Instanzende

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 115; ZPO § 188
    Prozesskostenhilfe; Nachholung der vollständigen Erklärung nach Instanzende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2013 - 6 Ta 369/12
    Nach Beendigung der Instanz kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein bewilligungsfähiger Prozesskostenhilfeantrag nebst des vollständig ausgefüllten Antragsvordrucks (§ 117 Abs. 3 und 4 ZPO) und der erforderlichen Belege bereits vor Beendigung der Instanz oder jedenfalls innerhalb einer hierzu vom Gericht nachgelassenen Frist vorliegt (vgl. BAG vom 30.12.2003- 2 AZB 19/03 -, juris).

    Wenn und soweit dem Antragsteller nach Ende der Instanz eine solche gerichtliche Nachfrist gesetzt wird, so muss diese Frist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - zwingend eingehalten werden (vgl. BAG vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 -, juris).

  • OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 6 WF 106/02

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkende Bewilligung nach Instanzende

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2013 - 6 Ta 369/12
    Mit einem weiteren Entgegenkommen des Gerichts kann und darf der Antragsteller nicht rechnen, unabhängig davon, ob ihn an der Nichteinhaltung der Frist ein Verschulden trifft oder ob dadurch eine Verzögerung eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken vom 10.09.2002 - 6 WF 106/02 -, juris; OLG Hamm vom 20.05.2008 - 7 W 16/08 -, juris).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 7 W 16/08

    Prozesskostenhilfe; rückwirkende Berichtigung nach Instanzende

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2013 - 6 Ta 369/12
    Mit einem weiteren Entgegenkommen des Gerichts kann und darf der Antragsteller nicht rechnen, unabhängig davon, ob ihn an der Nichteinhaltung der Frist ein Verschulden trifft oder ob dadurch eine Verzögerung eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken vom 10.09.2002 - 6 WF 106/02 -, juris; OLG Hamm vom 20.05.2008 - 7 W 16/08 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2012 - 11 Ta 222/12

    Prozesskostenhilfe - bewilligungsfähiger Antrag nach Instanzende

    Auszug aus LAG Köln, 25.02.2013 - 6 Ta 369/12
    Sie dient nicht dazu, einer Partei nachträglich die Mittel aus der Staatskasse zu verschaffen, um die Kosten eines bereits geführten, abgeschlossenen Prozesses zu bestreiten (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 26.11.2012 - 11 Ta 222/12 -, juris).
  • LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18

    Antrag; Bewilligungsfähigkeit; Fristversäumnis; Instanzbeendigung; Nachfrist;

    Mit einem weiterem Entgegenkommen des Gerichts dürfe die Partei nicht rechnen, unabhängig davon, ob sie an der Nichteinhaltung der Frist ein Verschulden trifft oder ob dadurch eine Verzögerung eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. September 2002 - 6 WF 106/02 - juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe 6. Oktober 2003 - 16 WF 161/03 - juris, Rn. 3; OLG Hamm 20. Mai 2008 - 7 W 16/08 - juris, Rn. 4; LAG Köln 25. Februar 2013 - 6 Ta 369/12 - juris, Rn. 6).
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